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Eigenmietwert: Härtefallregelung bleibt Symptombekämpfung – HEV Region Winterthur

发布时间:2026-09-10 | 浏览:1
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Der Hauseigentümerverband begrüsst die heute vom Zürcher Kantonsrat geplante Wiedereinführung der Härtefallregelung beim Eigenmietwert. Damit sollen Wohneigentümerinnen und -eigentümer mit bescheidenem Einkommen vor den gravierendsten Folgen der Eigenmietwertbesteuerung bewahrt werden. Doch ohne bundesrechtliche Grundlage ist sie zum Scheitern verurteilt. Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch: Mit einem Ja am 28. September zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung kann das Grundübel des Eigenmietwerts beseitigt werden. Andernfalls drohen ab 2026 höhere Eigenmietwerte – Härtefallklausel hin oder her. Die Aufhebung der Zürcher Härtefallregelung im Mai 2023 hat gezeigt, wie existenziell belastend die Eigenmietwertbesteuerung sein kann: Einige Hauseigentümerinnen und -eigentümer sahen sich plötzlich der Gefahr ausgesetzt, ihren steuerlichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können – und im schlimmsten Fall ihr Eigenheim verkaufen zu müssen. Besonders betroffen sind Rentnerinnen und Rentner, die ihre Hypotheken abbezahlt haben und keine Schuldzinsen mehr geltend machen können, aber weiterhin den Eigenmietwert versteuern müssen. Gerade im Pensionsalter, wenn das Einkommen sinkt, ist das unverständlich und ungerecht. Viele haben ihr Leben lang gespart, um im Alter sicher im eigenen Zuhause wohnen zu können – doch genau dieses Eigenheim als wichtiger Teil der Altersvorsorge wird dann zur steuerlichen Belastung. Für den HEV Kanton Zürich ist klar: Wer spart, übernimmt Verantwortung und soll im Alter nicht länger bestraft werden. Brisant: SP-Grossräte klagten gegen Härtefallklausel Die vom Kantonsrat beschlossene Gesetzesrevision soll eine Regelung zurückbringen, die von 1999 bis 2023 im Kanton Zürich galt und nach Gerichtsurteilen aufgehoben werden musste. Der HEV Kanton Zürich anerkennt, dass damit die gravierendsten sozialpolitischen Folgen abgemildert werden können. Doch der Kern des Problems bleibt bestehen: Die Besteuerung eines fiktiven Einkommens, das in Wahrheit gar nicht fliesst. Die Härtefallregelung bleibt deshalb nur Symptombekämpfung. Selbst mit dieser neuen, alten Härtefallklausel droht Rechtsunsicherheit, solange das Bundesgericht kantonale Lösungen für unzulässig erklärt.
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Besonders brisant: Zwei Tessiner SP-Grossräte führten die Beschwerde gegen die im Kanton Tessin geplante Härtefallregelung – und liessen damit ausgerechnet Rentnerinnen und Rentner mit bescheidenem Einkommen im Stich. Daraufhin mussten alle Kantone mit Härtefallklausel ihre Regelungen prüfen, so auch der Kanton Zürich, der die Härtefallklausel abschaffen musste. Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts Nur ein Ja am 28. September schafft Rechtssicherheit, entlastet ältere Wohneigentümerinnen und -eigentümer und beseitigt das Grundübel der Eigenmietwertbesteuerung. Andernfalls steigen die Eigenmietwerte im Kanton Zürich ab 2026 um 11 Prozent bei Einfamilienhäusern und um 10 Prozent beim Stockwerkeigentum – eine zusätzliche Belastung für Haushalte mit tiefem Einkommen. Medienmitteilung HEV Kanton Zürich Weitere Informationen zum Eigenmietwert: Abschaffung Eigenmietwert: Aktueller Stand und Einschätzungen für das Hauseigentum
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